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KI in der Zahnarztpraxis: Was ist rechtlich erlaubt und wo liegen die Grenzen?

KI in der Zahnarztpraxis: Was ist rechtlich erlaubt und wo liegen die Grenzen?

14. April 2026 · 8 Aufrufe

Rechtssicherheit bei der Digitalisierung

Künstliche Intelligenz darf in der Zahnmedizin nicht einfach "ausprobiert" werden. Da es sich um Eingriffe in die Gesundheit von Menschen handelt, unterliegt die Software strengen europäischen und nationalen Gesetzen. Wer hier die falschen Tools wählt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.

1. Die Basis: Zertifizierung nach MDR

Sobald eine KI-Software eine medizinische Zweckbestimmung hat – also zum Beispiel Karies auf Röntgenbildern diagnostiziert oder Behandlungspläne vorschlägt – gilt sie als Medizinprodukt.

2. Datenschutz (DSGVO) ist nicht verhandelbar

Patientendaten gehören zur Kategorie der "besonderen personenbezogenen Daten" und genießen den höchsten Schutzstatus.

3. Die ärztliche Verantwortung (Human-in-the-Loop)

Ein entscheidender rechtlicher Punkt ist, dass die KI niemals die letzte Entscheidung treffen darf. Das Prinzip lautet "Human-in-the-Loop":

Checkliste für die Praxis: Darauf müssen Sie achten

  1. Ist die Software als Medizinprodukt der Klasse IIa oder höher zertifiziert?
  2. Liegt eine Konformitätserklärung des Herstellers vor?
  3. Wird die Einwilligung des Patienten zur Datenverarbeitung durch KI explizit in den Anamnesebogen/Datenschutzhinweis aufgenommen?
  4. Ist die IT-Sicherheit der Praxis (Firewall, Verschlüsselung) auf dem neuesten Stand?
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